Kalte Heizkörper, kein Warmwasser oder eine blinkende Anzeige am Gerät: Eine ausgefallene Heizung trifft im Herbst und Winter schnell den ganzen Haushalt. Du kannst einiges Sichere selbst tun, um die Lage einzugrenzen. Die Anlage selbst gehört aber in die Hände eines Fachbetriebs, denn in ihr treffen Brennstoff, Strom, heißes Wasser und Druck zusammen. Diese Seite hilft dir, ruhig vorzugehen und dem Betrieb die richtigen Angaben zu geben.
Zuerst geht es um Sicherheit, vor allem um den Geruch von Gas. Danach folgen einfache Prüfungen, die du ohne Werkzeug erledigst: Strom, Thermostat, Anzeige, Störungscode, Anlagendruck. Ob du Mieter oder Eigentümer bist, entscheidet, wen du zuerst informierst. Auch Auskühlung und Frost kommen vor, denn wer nichts unternimmt, riskiert Folgeschäden, die schwerer wiegen als der Ausfall selbst. Am Ende steht eine Liste mit Anzeichen, bei denen der Fachbetrieb sofort gefragt ist.
Was du jetzt sofort tun kannst
- Prüfe zuerst, ob es nach Gas riecht oder zischt. Ist das so, verlässt du sofort das Gebäude, ohne Licht oder andere Schalter zu betätigen und ohne im Haus zu telefonieren. Von draußen rufst du die 112 oder den Gas-Entstörungsdienst. Alle folgenden Schritte gelten nur ohne Gasgeruch.
- Schau, ob im Haus Strom da ist. Steuerung und Pumpen der Heizung brauchen ihn, auch bei einer Gasheizung. Ist überall dunkel, liegt es vermutlich am Netz, und du meldest das dem Netzbetreiber.
- Kontrolliere Thermostat und Regler. Stimmen Betriebsart, Uhrzeit und Solltemperatur, sind die Heizkörperventile offen, und sind bei Funkthermostaten die Batterien in Ordnung? Bei Öl oder Pellets liest du außerdem den Vorrat ab.
- Lies das Bedienteil der Anlage. Zeigt es eine Störung, notierst du den Störungscode und fotografierst die Anzeige. Der Code hilft dem Betrieb, schon vor dem Termin zu planen.
- Lies den Anlagendruck am Manometer ab und notiere den Wert mit Datum. Nenne ihn dem Betrieb. Nachfüllen oder Ablassen entscheidet der Fachbetrieb, nicht du.
- Halte die Wärme im Haus. Schließe Türen zu kühlen Räumen, nutze Decken und warme Kleidung und heize, wenn möglich, nur einen Raum. Ein elektrisches Zusatzgerät nutzt du nur nach Herstellerangabe, direkt an der Wandsteckdose und nie unbeaufsichtigt.
- Bist du Mieter, informierst du Vermieter oder Hausverwaltung, am besten schriftlich mit Datum, Uhrzeit, Fotos der Anzeige und der Raumtemperatur. Dann rufst du einen Heizungsfachbetrieb und nennst Code, Druck, Anlagentyp und Beobachtungen. Eigentümer rufen den Betrieb direkt.
Das solltest du lassen
- Öffne die Verkleidung des Wärmeerzeugers nicht und bediene keine Bauteile im Inneren. Dort arbeiten Gas, Öl, Strom und heiße Teile dicht beieinander.
- Behelfe dich nicht mit Gasherd, Backofen, Grill oder Holzkohle zum Heizen von Wohnräumen. Dabei entstehen Abgase, die lebensgefährlich sein können, auch wenn du sie nicht riechst.
- Fülle kein Wasser nach, lass keines ab und ändere keine Einstellungen am Gerät. Ein falscher Eingriff kann die Anlage beschädigen und Schäden am Gebäude verursachen.
- Drücke die Entstörtaste nicht mehrfach in kurzer Zeit, um die Anlage zum Starten zu zwingen. Wiederholte Startversuche können eine Störung verschlimmern.
- Lass die Wohnung im Winter nicht ohne Vorsorge auskühlen. Frost kann Leitungen und Heizkörper beschädigen, und als Mieter musst du Schäden durch Auskühlung vermeiden.
Heizperiode, Mieterrechte und Meldepflicht
Nach Angaben des Deutschen Mieterbunds muss die Heizung spätestens ab dem 1. Oktober laufen. Als Richtwerte nennt er tagsüber, von 6 bis 24 Uhr, mindestens 20 bis 22 °C und nachts etwa 18 °C. Fällt die Heizung aus, informierst du den Vermieter so schnell wie möglich. Er muss für Abhilfe sorgen, und du solltest ihm dafür eine realistische Chance geben. Das ist mehr als Höflichkeit: Nach § 536c BGB musst du Mängel unverzüglich anzeigen, sonst kannst du für Folgeschäden haften.
Ein Heizungsausfall kann ein Mangel sein, der die Tauglichkeit der Wohnung mindert. Dann kommt nach § 536 BGB eine Mietminderung in Betracht. Wie hoch sie ausfällt, ist eine Frage des Einzelfalls, und pauschale Prozentzahlen gibt es nicht. Dokumentiere deshalb sorgfältig: Wann fiel die Anlage aus, wann hast du gemeldet, wie kalt war es in den Räumen? Ein einfaches Thermometer und ein paar Notizen reichen. Vermeide außerdem Schäden durch Auskühlung, denn dazu bist du als Mieter verpflichtet.
Sichere Checks, die dem Fachbetrieb wirklich helfen
Ein Heizungsbauer kann schneller helfen, wenn er vorab weiß, womit er es zu tun hat. Nenne die Art der Anlage: Gas-Therme, Ölheizung, Wärmepumpe oder etwas anderes. Sag, seit wann sie ausgefallen ist, ob auch das Warmwasser fehlt und ob es vorher Geräusche oder Meldungen gab. Halte Baujahr, Typenschild und Datum der letzten Wartung bereit, falls du sie kennst. Ein Foto vom Typenschild spart am Telefon viel Zeit, sofern es ohne Öffnen des Geräts sichtbar ist.
Der Störungscode ist die wichtigste Angabe. Er steht für eine bestimmte Meldung des Geräts. Du musst ihn nicht deuten, nur abschreiben. Der Anlagendruck am Manometer ist die zweite Angabe. Er zeigt, wie viel Wasser im Heizkreis ist. Lies ihn ab, aber greife nicht ein, denn ein falsch eingestellter Druck kann die Anlage beschädigen. Auch eine Wärmepumpe hat Anzeigen und Meldungen, die du genauso notierst. Mehr als ablesen, fotografieren und weitergeben brauchst du nicht zu tun. Der Betrieb entscheidet dann, ob ein Termin reicht oder ob sofort jemand kommen muss.
Frostschutz, bis der Betrieb da ist
Auskühlen ist die eigentliche Gefahr eines längeren Ausfalls. Bei Frost können Leitungen und Heizkörper Schaden nehmen, und ein geplatztes Rohr macht aus einem Heizungsproblem einen Wasserschaden. Halte deshalb möglichst alle Räume oberhalb der Kältegrenze, auch unbenutzte Zimmer, das Bad und Räume an Außenwänden. Lass die Innentüren zum warmen Raum offen, damit sich Wärme verteilt, und schließe Türen zu Keller, Treppenhaus und unbeheizten Räumen. Gerade bei längerem Frost lohnt sich ein kurzer Kontrollgang, ob Leitungen oder Fenster Kälte hereinlassen.
Wird der Ausfall länger, sprich mit dem Fachbetrieb und deinem Vermieter über eine Übergangslösung. Tritt Wasser unkontrolliert aus einer Leitung aus, sperrst du den Wasserzulauf ab, wenn du das gefahrlos erreichst, und liest die Seite zum Rohrbruch. Bei Strom in nassen Bereichen gilt: nur trocken stehend abschalten, sonst 112. Entstehen Schäden, halte sie mit Fotos fest und melde sie der Versicherung. Auch ein kurzer Anruf beim Vermieter, ob eine Notfallnummer für solche Fälle besteht, kann Zeit sparen.
Zuständigkeit: wer was übernimmt
- Mieter
- Du meldest den Ausfall unverzüglich dem Vermieter und vermeidest Schäden durch Auskühlung. Den Wärmeerzeuger selbst öffnest oder reparierst du nicht.
- Vermieter oder Hausverwaltung
- Sie müssen nach Angabe des Mieterbunds schnellstmöglich für Abhilfe sorgen. In der Praxis heißt das, einen Heizungsfachbetrieb zu beauftragen und die Mieter über den Stand zu informieren.
- Eigentümer
- Bewohnst du das Haus selbst, rufst du den Fachbetrieb direkt. Halte Unterlagen zu Anlagentyp und Wartung bereit, das beschleunigt die Diagnose.
- Gas-Entstörungsdienst
- Er ist bei Gasgeruch die richtige Stelle. Die Nummer steht meist auf der Gasrechnung und auf der Website des Netzbetreibers. Im Zweifel wählst du die 112.
Wann der Fachbetrieb ran muss
Bei einer Heizungsanlage ist der Fachbetrieb der richtige Ansprechpartner, sobald die einfachen Prüfungen nichts ergeben haben. Das gilt bei einem Störungscode, der bleibt, bei auffälligem Anlagendruck, bei Geräuschen, bei Wasser am Gerät und wenn die Anlage trotz Strom und richtiger Einstellung nicht startet. Der SHK-Betrieb prüft, ob Brennstoff, Zündung, Pumpe, Regelung oder Druck die Ursache sind, und stellt die Anlage sicher wieder ein. Bei Gasgeruch rufst du dagegen zuerst die 112 oder den Entstörungsdienst.
- Das Bedienteil zeigt einen Störungscode, der nach dem Ablesen nicht verschwindet.
- Die Anlage startet trotz Strom und richtiger Einstellung nicht.
- Der Anlagendruck sinkt wiederholt oder zeigt einen Wert, den die Anleitung als Störung beschreibt.
- Am Gerät oder an Leitungen tritt Wasser aus oder es bildet sich Feuchtigkeit.
- Du hörst Klopfen, Pfeifen, Rauschen oder andere ungewohnte Geräusche.
- Einzelne Heizkörper bleiben kalt, während die Anlage läuft, oder das Warmwasser fällt aus.
Kosten ehrlich eingeordnet
Bei einem Heizungsausfall hängen die Kosten vor allem davon ab, was defekt ist und wann der Betrieb kommen muss. Eine einfache Störung lässt sich häufig beim ersten Besuch beheben, ein defektes Bauteil kann die Bestellung von Ersatzteilen und einen zweiten Termin bedeuten. Nacht, Wochenende und Feiertag bringen üblicherweise Zuschläge. Frage nach der Anfahrt, nach der Abrechnung von Arbeitszeit und Material und nach einer Einschätzung vor größeren Arbeiten. Mieter klären mit dem Vermieter, wer den Auftrag erteilt, bevor Kosten entstehen.
| Faktor | Wirkung |
|---|---|
| Uhrzeit und Wochentag | Nachts, am Wochenende und an Feiertagen sind Zuschläge üblich. |
| Anfahrt und Entfernung | Je weiter der Betrieb fahren muss, desto mehr fällt für die Anfahrt an. |
| Art der Anlage | Gas, Öl, Wärmepumpe oder Fernwärme brauchen unterschiedliches Wissen und Material. |
| Umfang der Fehlersuche | Ein eindeutiger Störungscode verkürzt die Suche, ein wechselhafter Fehler verlängert sie. |
| Ersatzteile und Verfügbarkeit | Muss ein Bauteil bestellt werden, kann ein zweiter Termin nötig werden. |
| Zugänglichkeit des Heizraums | Ein enger oder zugestellter Heizraum erhöht den Arbeitsaufwand. |
Feste Preise nennen wir bewusst nicht. Lass dir vor Arbeitsbeginn einen Festpreis oder einen verbindlichen Rahmen nennen, der Anfahrt und Zuschläge enthält.
Was oft gefragt wird
Was tun, wenn die Heizung ausgefallen ist?
Schließe zuerst Gasgeruch aus. Riecht es nach Gas, gehst du hinaus und rufst von draußen die 112 oder den Gas-Entstörungsdienst. Sonst prüfst du Strom, Thermostat und Bedienteil, notierst den Störungscode und liest den Anlagendruck ab. Informiere den Vermieter oder rufe als Eigentümer den Heizungsfachbetrieb. Öffne das Gerät nicht und halte die Wärme im Haus.
Wie lange darf die Heizung ausfallen?
Eine feste Stundenzahl gibt es hier nicht. Der Deutsche Mieterbund sagt, dass der Vermieter bei einem Ausfall schnellstmöglich für Abhilfe sorgen muss. Wie schnell das im Einzelfall zumutbar ist, hängt von den Umständen ab, etwa der Jahreszeit und der Außentemperatur. Melde den Ausfall daher sofort, am besten schriftlich, und dokumentiere die Raumtemperaturen.
Welche Temperatur muss in der Wohnung herrschen?
Der Deutsche Mieterbund nennt tagsüber, von 6 bis 24 Uhr, mindestens 20 bis 22 °C und nachts etwa 18 °C. Die Heizung muss spätestens ab dem 1. Oktober laufen. Diese Werte dienen als Orientierung. Bleibt es in deiner Wohnung deutlich kälter, melde das dem Vermieter und halte die gemessenen Werte mit Datum fest.
Kann ich die Miete mindern, wenn die Heizung nicht geht?
Ein Heizungsausfall kann ein Mangel sein, der die Tauglichkeit der Wohnung mindert. Dann kommt nach § 536 BGB eine Mietminderung in Betracht. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab, Prozentzahlen nennen wir nicht. Wichtig ist, dass du den Mangel unverzüglich anzeigst, sonst kannst du für Folgeschäden haften. Ob und wie stark du mindern kannst, klärst du am besten mit einer Beratungsstelle.
Warum geht meine Heizung nicht, obwohl der Thermostat aufgedreht ist?
Mögliche Gründe sind fehlender Strom, eine Störung der Anlage, ein leerer Brennstoffvorrat, zu niedriger Anlagendruck oder ein Defekt an Pumpe oder Regelung. Prüfe Strom, Thermostat und Bedienteil und notiere Störungscode und Druck. Mehr kannst du sicher nicht tun. Die Ursache findet der Fachbetrieb, und das Gerät bleibt dabei geschlossen.
Was mache ich, wenn die Heizung nachts oder am Wochenende ausfällt?
Halte die Wärme im Haus und prüfe die einfachen Punkte wie Strom, Thermostat und Anzeige. Mieter melden den Ausfall dem Vermieter, oft gibt es eine Notfallnummer der Hausverwaltung. Eigentümer rufen einen Heizungsfachbetrieb mit Notdienst. Frage vorher nach Anfahrt und Zuschlägen. Bei Gasgeruch gilt immer: raus aus dem Gebäude und von draußen die 112 oder den Gas-Entstörungsdienst.
Fachbegriffe zum Thema
- Gas-Entstörungsdienst
- Therme
- Störungscode
- Anlagendruck
- Wärmepumpe
- SHK-Betrieb
- Nacht- und Feiertagszuschlag
- Mietminderung
Verwandte Notfälle
Quellen dieser Seite
- Deutscher Mieterbund: Heizperiode gestartet, 16.10.2025
- § 536c BGB, geltende Fassung
- § 536 BGB, geltende Fassung
Hinweis: Wir sind kein Vermittler und betreiben keine Hotline. Die Einträge beruhen auf offenen Daten mit Stand 29.09.2026 und können sich geändert haben. In Lebensgefahr gilt immer die 112. So arbeiten wir.
