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Mietminderung berechnen: Betrag nach Quote und Tagen

Von der , Stand 30.09.2026 · Redaktionsrichtlinien

Kurze AntwortDie Mietminderung berechnest du von der Bruttomiete, also Kaltmiete plus Vorauszahlung auf die Nebenkosten. Teile die Monatsmiete durch die Tage des Monats und multipliziere sie mit den Tagen, an denen der Mangel bestand, und mit der Quote. Die Quote hängt vom Einzelfall ab; Urteile liefern nur Anhaltspunkte.
Mietminderungsrechner
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Grundlage ist die Bruttomiete (BGH, Urteil vom 20.07.2005, VIII ZR 347/04). Erster und letzter Tag zählen mit.

Vergleichswerte aus Urteilen: Einzelfälle, keine festen Quoten
MangelMinderungGericht, Datum, Aktenzeichen
Heizung komplett ausgefallen, 8. Oktober bis 9. Dezember70 %AG Charlottenburg, 07.06.2013, 216 C 7/13
Heizung komplett ausgefallen, September bis Februar100 %LG Berlin, 20.10.1992, 65 S 70/92
Heizung und Warmwasser ausgefallen20 % Oktober, 30 % November und März, 50 % Dezember bis FebruarAG Mitte, 15.05.2022, 20 C 318/21
Kein Warmwasser10 %LG Berlin, 04.06.1993, 64 T 69/93
Wasserschaden im Bad, mehrere Wände durchfeuchtet, Schimmel40 %AG Paderborn, 29.06.2021, 54 C 20/21
Wasser dringt bei jedem Regen ein, fast alle Räume nass und verschimmelt100 %AG Tempelhof-Kreuzberg, 02.05.2019, 16 C 289/18
Zwei Kondenstrockner in Flur und Bad, rund 50 dB100 % während der TrocknungAG Schöneberg, 10.04.2008, 109 C 256/07
Mitvermieteter Keller durch Leitungswasser nicht nutzbar5 %AG Lichtenberg, 06.03.2025, 10 C 111/24
Fahrstuhl 16 Tage ausgefallen, Wohnung im 6. Obergeschoss15 %AG Mitte, 03.05.2007, 10 C 3/07

So nutzt du den Rechner

  1. Trage deine Bruttomiete ein: Kaltmiete plus alle monatlichen Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten.
  2. Wähle als Beginn frühestens den Tag deiner Mängelanzeige und als Ende den Tag, an dem der Mangel beseitigt war.
  3. Gib eine Minderungsquote in Prozent ein oder übernimm zum Vergleich den Wert aus einem Urteil.
  4. Lies den Betrag je Monat und die Summe ab und lass die Quote vom Mieterverein prüfen.
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Der Rechner teilt deinen Minderungszeitraum in Kalendermonate auf. Für jeden Monat rechnet er die Bruttomiete auf die Tage um, an denen der Mangel bestand, und wendet die Quote an. So entsteht eine Tabelle mit dem Minderungsbetrag je Monat und der Summe. Der Berliner Mieterverein beschreibt genau dieses Vorgehen: Tritt ein Mangel nur in einem Teil des Monats auf, darf die Miete auch nur für diesen Zeitraum anteilig gekürzt werden.

Die Quote selbst liefert der Rechner nicht. Sie richtet sich danach, wie stark der Mangel die Nutzung einschränkt, und Gerichte bewerten ähnliche Fälle unterschiedlich. Die Vergleichswerte sind Einzelfälle mit Gericht, Datum und Aktenzeichen. Was du nach einem Rohrbruch zuerst tust, steht in Wasserschaden in der Wohnung: was jetzt zu tun ist; bei kalter Wohnung hilft Heizung ausgefallen: was jetzt zu tun ist.

Wann darfst du die Miete überhaupt mindern?

Ein Mangel mindert die Miete, wenn er die Tauglichkeit der Wohnung aufhebt oder einschränkt (§ 536 Abs. 1 BGB). Eine unerhebliche Einschränkung bleibt außer Betracht. Den Mangel musst du dem Vermieter unverzüglich anzeigen (§ 536c Abs. 1 BGB), sonst drohen Schadensersatz und der Verlust der Minderung.

Der Verlust tritt nach § 536c Abs. 2 BGB ein, soweit der Vermieter wegen der fehlenden Anzeige nicht abhelfen konnte. Wer den Mangel verursacht hat, spielt laut Berliner Mieterverein keine Rolle, solange du ihn nicht selbst verschuldet hast. Wie das bei Feuchtigkeit aussieht, zeigt Mietminderung bei Wasserschaden: wann sie greift und wie du vorgehst.

Musst du die Mietminderung beim Vermieter beantragen?

Nein. Nach § 536 Abs. 1 BGB hast du für die Zeit des Mangels nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Die Minderung muss weder beantragt noch vom Vermieter erlaubt werden, stellt der Berliner Mieterverein klar. Voraussetzung ist, dass du den Mangel angezeigt hast.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass du ab der Mängelanzeige zur Minderung berechtigt bist, solange der Mangel nicht beseitigt ist (Urteil vom 16.07.2003, VIII ZR 274/02). Eine Klausel, die das Minderungsrecht bei Wohnraum zu deinem Nachteil einschränkt, ist unwirksam (§ 536 Abs. 4 BGB).

Warum rechnet der Rechner mit der Bruttomiete?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Bemessungsgrundlage der Minderung die Bruttomiete einschließlich einer Nebenkostenpauschale oder einer Vorauszahlung auf die Nebenkosten ist (Urteil vom 20.07.2005, VIII ZR 347/04). Du trägst deshalb Kaltmiete plus alle monatlichen Vorauszahlungen ein.

Betrifft der Mangel nur einen Teil der Wohnung, fließt das in die Quote ein, nicht in die Miete. Der Berliner Mieterverein schätzt im Beispiel eines unbenutzbaren Wohnzimmers die Quote für die ganze Wohnung nach dem Anteil der betroffenen Wohnfläche.

Wie rechnet der Rechner einzelne Tage und Monate?

Für jeden Kalendermonat teilt der Rechner die Bruttomiete durch die Zahl der Tage dieses Monats und multipliziert das Ergebnis mit den Tagen, an denen der Mangel bestand, und mit der Quote. Der erste und der letzte Tag zählen mit. Über mehrere Monate entsteht je Monat eine Zeile.

Ein Beispiel des Berliner Mietervereins: Fällt die Heizung am 15. Januar aus und ist sie am 30. Januar repariert, darf die Miete nur für den halben Monat gekürzt werden. Wechselt die Schwere des Mangels, rechnest du die Abschnitte getrennt, denn Gerichte setzen je Phase eigene Quoten an.

Was passiert, wenn du zu viel minderst?

Minderst du mehr, als dir zusteht, entsteht ein Mietrückstand. Bist du an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug oder erreicht der Rückstand zwei Monatsmieten, darf der Vermieter fristlos kündigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Ein Irrtum über die Ursache des Mangels schützt dich nicht (BGH, Urteil vom 11.07.2012, VIII ZR 138/11). Sicherer ist die Zahlung unter Vorbehalt, mit der du die Rückforderung offenhältst. Der Berliner Mieterverein rät, vor einem Rückstand von mehr als einer Monatsmiete Klarheit zu schaffen. Mehr dazu in Heizung ausgefallen in der Mietwohnung: Rechte, Fristen und Mietminderung.

Wichtiger Hinweis Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung und die Redaktion schätzt keine Quote für deinen Fall. Die Werte stammen aus Einzelfällen und lassen sich nicht auf deine Wohnung übertragen; andere Gerichte können anders entscheiden. Lass die Quote vom Mieterverein oder einer Kanzlei für Mietrecht prüfen, bevor du weniger zahlst, und zahle im Zweifel unter Vorbehalt, damit dir keine Kündigung wegen Zahlungsverzugs droht.

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Häufige Fragen

Kann ich die Miete auch rückwirkend mindern?

Ja, wenn du nach der Mängelanzeige zunächst voll gezahlt hast. Du bist ab der Anzeige zur Minderung berechtigt, solange der Mangel besteht (BGH, VIII ZR 274/02), und kannst zu viel Gezahltes zurückfordern. Hast du gezahlt, obwohl du wusstest, dass du nicht verpflichtet warst, schließt § 814 BGB die Rückforderung aus. Deshalb zahlst du besser unter Vorbehalt.

Gibt es eine verbindliche Tabelle für Minderungsquoten?

Nein. Der Berliner Mieterverein warnt vor Mietminderungslisten: Es gibt keinen festen oder verbindlichen Minderungssatz für bestimmte Mängel. Urteile sind Beispielsfälle und dienen als Orientierung, örtliche Gerichte können anders entscheiden.

Wird von der Kaltmiete oder der Warmmiete gemindert?

Von der Bruttomiete, also einschließlich Nebenkostenpauschale oder Vorauszahlung auf die Nebenkosten. Das hat der Bundesgerichtshof am 20.07.2005 entschieden (VIII ZR 347/04). Im Rechner trägst du deshalb Kaltmiete plus Vorauszahlungen ein.

Was gilt, wenn der Fahrstuhl ausfällt?

Auch das kann ein Mangel sein. Das Amtsgericht Mitte hielt bei 16 Tagen Ausfall für eine Wohnung im 6. Obergeschoss eine zeitanteilige Minderung der Bruttomiete um 15 Prozent für angemessen (Urteil vom 03.05.2007, 10 C 3/07). Das ist ein Einzelfall.

Darf ich während der Trocknung nach einem Wasserschaden mindern?

Ja, auch die Trocknung kann die Nutzung einschränken. Das Amtsgericht Schöneberg sah die Tauglichkeit der Wohnung während des Betriebs von zwei Kondenstrocknern mit rund 50 Dezibel als aufgehoben an; die Miete entfiel für diese Zeit (Urteil vom 10.04.2008, 109 C 256/07).

Quellen und Stand

Rechner und Erklärungen der Redaktion, Stand 30.09.2026. Die Ergebnisse sind eine Orientierung ohne Gewähr und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Bei Gefahr für Leib und Leben: 112. So arbeiten wir.