Glossar: Kosten & Vertrag

Nacht- und Feiertagszuschlag

Der Nacht- und Feiertagszuschlag ist ein Aufschlag für Einsätze außerhalb üblicher Arbeitszeiten. Ob er anfällt, muss vorab geklärt sein.

Auch: Notdienstzuschlag, Nachtzuschlag

Kurz erklärt: Der Nacht- und Feiertagszuschlag ist ein Aufschlag für Einsätze außerhalb üblicher Arbeitszeiten. Ob er anfällt, muss vorab geklärt sein.

Notdienste arbeiten, wenn andere frei haben: nachts, am Wochenende, an Feiertagen. Dafür halten Betriebe Personal und Fahrzeuge bereit. Diesen Aufwand berechnen viele über einen Zuschlag auf die normale Leistung. Er heißt je nach Betrieb Nachtzuschlag, Feiertagszuschlag oder Notdienstzuschlag. Dass es ihn gibt, ist nachvollziehbar. Entscheidend ist, dass er transparent bleibt. Ein Zuschlag ersetzt keine klare Absprache. Er sollte zur Leistung passen und vor dem Einsatz besprochen sein.

Frag vor dem Einsatz, ob ein Zuschlag anfällt und welche Zeiten er umfasst. Lass dir sagen, worauf er sich bezieht: auf Arbeitszeit, Anfahrt oder beides. Ein seriöser Betrieb nennt dir das am Telefon und bestätigt es schriftlich oder per Nachricht. Für Schlüsseldienste rät die Verbraucherzentrale, einen Festpreis zu vereinbaren, der Anfahrt und Zuschläge enthält. Diesen Gedanken kannst du auf andere Notdienste übertragen.

Prüfe die Rechnung, bevor du unterschreibst oder zahlst. Posten, die nicht vereinbart waren, sprichst du an. Ein Zuschlag, der vorher nicht genannt wurde, ist ein Warnzeichen. Ist eine Störung nicht dringend, kann es sich lohnen, den Einsatz auf den nächsten Werktag zu legen. Bei Gefahr für Leib und Leben oder bei Gasgeruch zählt Sicherheit, dann rufst du sofort die 112. Auch ein Kostenvoranschlag kann helfen, wenn die Zeit es zulässt.

Aus der Praxis Frag vor dem Einsatz nach Zuschlag, Zeiten und Bezugsgröße und lass dir die Antwort bestätigen. Prüfe die Rechnung vor dem Unterschreiben Posten für Posten.

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Zuständiges Gewerk

Siehe auch

Stand 29.09.2026. Allgemeine Erklärung ohne Gewähr, keine Rechts- oder Fachberatung.