Kurz erklärt: Die Anfahrtspauschale ist der feste Betrag, mit dem ein Betrieb den Weg zu dir abrechnet. Sie sollte vorab genannt werden und im Festpreis stehen.
Die Anfahrtspauschale deckt den Weg des Monteurs zu dir ab, also Fahrzeit und Fahrzeug. Manche Betriebe rechnen sie gesondert ab, andere schließen sie in den Gesamtpreis ein. Nach den Regeln der Verbraucherzentrale solltest du einen Festpreis vereinbaren, der Anfahrt und Zuschläge bereits enthält. Dann gibt es später keine Überraschung.
Wie hoch der Aufwand ausfällt, hängt von der Entfernung, der Tageszeit und der Verkehrslage ab. Frage deshalb am Telefon, woher der Monteur kommt. Wer von weit her anfährt, hat einen längeren Weg, und ein Betrieb in der Nähe ist meist schneller zur Stelle. Die Pauschale allein sagt aber noch nichts über die Qualität. Wichtiger ist, dass alle Kosten für Anfahrt, Arbeit, Material und Zuschläge vor dem Einsatz benannt werden.
Prüfe bei der Rechnung jeden Posten, bevor du unterschreibst. Was du nicht vereinbart hast, darfst du streichen lassen. Eine zusätzliche Anfahrtspauschale, die im Festpreis schon enthalten war, gehört nicht noch einmal auf die Rechnung. Zahle bar nur, wenn dies vorher abgesprochen war, und gehe nicht mit zum Geldautomaten. Wirst du unter Druck gesetzt, wähle die 110. Notiere dir Namen, Uhrzeit und den genannten Preis, damit du später alles belegen kannst.
Wo der Begriff im Notfall wichtig wird
Zuständiges Gewerk
Siehe auch
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Redaktioneller Glossar-Eintrag, Stand 29.09.2026. Für deinen konkreten Fall frag den Fachbetrieb.
