Glossar: Kosten & Vertrag

Wucher

Wucher liegt vor, wenn ein Betrieb eine Zwangslage ausnutzt und einen auffällig überzogenen Preis verlangt. Ein solcher Vertrag kann nichtig sein.

Auch: Sittenwidriger Preis, Preiswucher

Kurz erklärt: Wucher liegt vor, wenn ein Betrieb eine Zwangslage ausnutzt und einen auffällig überzogenen Preis verlangt. Ein solcher Vertrag kann nichtig sein.

Von Wucher spricht man, wenn jemand die Zwangslage eines anderen ausnutzt und dafür ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung verlangt. Dann ist das Rechtsgeschäft nach Paragraf 138 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nichtig. Ausgesperrt vor der Wohnungstür zu stehen, kann eine solche Zwangslage sein. Ob im Einzelfall Wucher vorliegt, hängt vom Sachverhalt ab.

Der Bundesgerichtshof hat 2020 bestätigt, dass deutlich überzogene Forderungen Wucher sein können. Das gibt dir eine Grundlage, wenn du eine Rechnung als unangemessen empfindest. Sicher ist aber nur, dass jeder Fall einzeln geprüft wird. Deshalb gilt: Klare Absprachen vorab sind besser als Streit im Nachhinein. Vereinbare einen Festpreis, frage nach der Anfahrt und lass dir Posten erklären, bevor du unterschreibst.

Wirst du bedrängt oder eingeschüchtert, um eine hohe Summe zu zahlen oder mit zum Geldautomaten zu gehen, ist das mehr als ein Preisstreit. Rufe in diesem Fall die 110. Zahle nicht unter Druck, sondern bitte um eine Rechnung und wende dich danach an eine Verbraucherberatung oder eine Rechtsberatung. Hebe Rechnung, Quittung und Notizen zum Telefonat auf. So kannst du später belegen, was vereinbart war und was verlangt wurde.

Gut zu wissen Unterschreibe keine Rechnung, deren Posten du nicht verstehst. Bei Druck oder Nötigung ruf die 110 und zahle nichts unter Zwang.

Wo der Begriff im Notfall wichtig wird

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Erklärung der Redaktion, Stand 29.09.2026. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall.