Kurz erklärt: Wer einen Betrieb ausdrücklich zu einer dringenden Reparatur ruft, hat für diesen Auftrag kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Bei Verträgen, die du außerhalb von Geschäftsräumen abschließt, hast du sonst ein Widerrufsrecht. Nach Paragraf 312g Absatz 2 Nummer 11 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entfällt es aber, wenn du den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hast, dich für dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten aufzusuchen. Wer nachts ausgesperrt ist und einen Betrieb ruft, fällt typischerweise darunter.
Das heißt in der Praxis: Hast du einen Notdienst bestellt und die Arbeit ist erledigt, kannst du den Auftrag nicht einfach widerrufen, weil dir der Preis nachträglich zu hoch erscheint. Umso wichtiger sind klare Absprachen vor dem Einsatz. Die Ausnahme gilt nur für die dringende Arbeit selbst. Für zusätzlich verkaufte Leistungen oder Waren, die du nicht dringend benötigst, kann das Widerrufsrecht trotzdem bestehen. Lass dir solche Extras deshalb getrennt erklären.
Das fehlende Widerrufsrecht nimmt dir aber nicht andere Rechte. Ist eine Forderung überzogen, kann sie als Wucher nichtig sein. Ist die Arbeit mangelhaft, kannst du Mängel geltend machen. Prüfe deshalb Rechnung und Ergebnis genau, bevor du zahlst, und bewahre alle Belege auf. Im Zweifel hilft eine Verbraucherberatung bei der Einordnung. Lass dich nicht unter Zeitdruck zu Zusatzarbeiten überreden, die du gar nicht brauchst, und frage nach, ob sie wirklich dringend sind.
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Redaktioneller Glossar-Eintrag, Stand 29.09.2026. Für deinen konkreten Fall frag den Fachbetrieb.
