Zuletzt aktualisiert am 7. Oktober 2026
Die kurze Antwort Nach einem Einbruch betrittst du Haus oder Wohnung nicht, solange die Täter noch drin sein können, und wählst die 110. Danach bleibt alles unberührt, gestohlene Karten sperrst du über 116 116, und Polizei und Hausratversicherung bekommen unverzüglich eine Stehlgutliste. Zuletzt lässt du Tür oder Fenster notdürftig sichern.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA zählt für 2025 bundesweit 82.920 Wohnungseinbrüche, 44,9 Prozent davon blieben im Versuch stecken. Für die ersten Stunden bündelt die 5-Stunden-Liste fünf Aufgaben: sichern, melden, sperren, dokumentieren, verschließen. Die GDV-Musterbedingungen verlangen Anzeige und Stehlgutliste bei Polizei und Versicherer unverzüglich, eine feste Tagesfrist nennen sie nicht. Nach diesen Bedingungen ersetzt die Hausratversicherung auch Schlossänderung und Reparaturen an Tür und Fenster im Bereich der Wohnung.
Was tust du, wenn du einen Einbruch entdeckst?
Entdeckst du einen Einbruch, bleibst du draußen oder dort, wo du gerade sicher bist, und rufst die Polizei über 110. Die Polizeiliche Kriminalprävention rät bei akuter Bedrohung zur 110 und dazu, nichts anzufassen, bis die Spuren gesichert sind. Aufräumen hat Zeit.
Eine aufgehebelte Tür oder Licht, das du nicht eingeschaltet hast, verraten nicht, ob die Täter fort sind. Hörst du nachts Geräusche im Haus, bleibst du, wo du bist, und wählst die 110. Die Schritte rund um eine zerbrochene Scheibe stehen im Ratgeber Scheibe eingeschlagen: Notverglasung und erste Schritte. Dieser Beitrag setzt danach an.
Das BKA weist in der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2025 bundesweit 82.920 Fälle von Wohnungseinbruchdiebstahl aus. 37.249 davon, also 44,9 Prozent, kamen über den Versuch nicht hinaus, aufgeklärt wurden 14,1 Prozent. Auch ein gescheiterter Versuch gehört zur Anzeige, selbst wenn nichts fehlt. Das empfiehlt die Polizei ausdrücklich.
Was steht auf der 5-Stunden-Liste?
Die 5-Stunden-Liste ordnet die ersten Stunden nach einem Einbruch in fünf Aufgaben: sichern, melden, sperren, dokumentieren, verschließen. Der Name ist eine Merkhilfe der Redaktion, keine Frist aus Gesetz oder Vertrag. Rechtlich zählt, dass du ohne schuldhaftes Zögern handelst.
| Aufgabe | Wer | Frist oder Hinweis |
|---|---|---|
| Sichern: nicht hineingehen, Notruf wählen | du | sofort; 110 bei möglicher Anwesenheit der Täter |
| Melden: Anzeige, Versicherer, bei Miete der Vermieter | du | unverzüglich nach § 30 VVG und § 536c BGB |
| Sperren: Karten, SIM, Online-Ausweisfunktion | du über 116 116, Polizei für die KUNO-Meldung | sofort nach der Entdeckung |
| Dokumentieren: Fotos, Stehlgutliste | du, an Polizei und Versicherer | unverzüglich; Schadenbild bis zur Freigabe unverändert |
| Verschließen: Notsicherung, Zylinder tauschen | Schlüsseldienst oder Glaser, bei Miete mit dem Vermieter | nach Freigabe durch die Polizei |
Unverzüglich heißt nach § 121 BGB ohne schuldhaftes Zögern. Die GDV-Musterbedingungen setzen weder eine Stundenzahl noch eine Tagesfrist, dein Vertrag darf aber davon abweichen. Schau deshalb noch am selben Tag in deine Police. Was ein Schlüsseldienst für den nächtlichen Einsatz verlangen darf, erklärt der Beitrag Schlüsseldienst-Kosten: was fair ist und wie du Abzocke erkennst.
Welche Karten und Zugänge sperrst du sofort?
Gestohlene Zahlungskarten, SIM-Karten und die Online-Ausweisfunktion sperrst du über den Sperr-Notruf 116 116. Die Nummer ist rund um die Uhr erreichbar und aus dem deutschen Festnetz kostenlos. Für eine gestohlene EC-Karte veranlasst du über die Polizei zusätzlich eine KUNO-Meldung.
Halte für die Sperre IBAN oder Kontonummer bereit und notiere Datum und Uhrzeit. Über KUNO erfahren registrierte Händler von der gestohlenen Karte und können Lastschriftzahlungen damit ablehnen. Die Meldung ergänzt die Sperre, sie ersetzt sie nicht. Fehlt ein Smartphone, braucht die Polizei die 15-stellige IMEI-Nummer von der Verpackung. Sparbücher lässt du nach den GDV-Musterbedingungen ebenfalls unverzüglich sperren.
Welche Versicherung zahlt bei einem Einbruch?
Bei einem Einbruch zahlt die Hausratversicherung für gestohlenen, zerstörten oder beschädigten Hausrat. Nach den GDV-Musterbedingungen deckt sie Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub und schon den Versuch einer solchen Tat. Einfacher Diebstahl ohne Einbruch ist laut Verbraucherzentrale nicht versichert.
Laut GDV zählten die Versicherer für 2024 rund 90.000 versicherte Wohnungseinbrüche mit 350 Millionen Euro Schadenaufwand. Neben dem Hausrat ersetzt die Versicherung nach den Musterbedingungen Kosten, die der Einbruch auslöst:
- Schlossänderung, wenn Schlüssel für Wohnungstüren oder einen Wertschutzschrank durch die Tat abhandengekommen sind.
- Reparatur von Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung, etwa an Tür oder Fenster, auch nach einem Versuch.
- Provisorische Maßnahmen, die versicherte Sachen schützen.
Für Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Sparbücher gelten eigene Grenzen, laut Verbraucherzentrale meist insgesamt 20 Prozent der Versicherungssumme. In den GDV-Musterbedingungen ist dieser Prozentsatz leer gelassen: Er steht in deinem Vertrag. Als Mieter meldest du Schäden an Tür und Fenster zusätzlich dem Vermieter. Welche Police bei Leitungswasser greift, zeigt der Beitrag Wasserschaden: welche Versicherung zahlt was?
Dieser Beitrag erklärt die unverbindlichen GDV-Musterbedingungen (Stand Juni 2026) und gesetzliche Regeln allgemein, Stand 30.09.2026. Er ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines eigenen Vertrags. Bei Streit mit dem Versicherer hilft die Verbraucherzentrale, als Mieter der Mieterverein, sonst eine Anwältin oder ein Anwalt. Sind Täter noch in der Nähe, wählst du die 110.
Was verlangt die Hausratversicherung nach einem Einbruch von dir?
Nach einem Einbruch verlangt die Hausratversicherung laut GDV-Musterbedingungen vier Dinge: den Schaden unverzüglich melden, die Tat bei der Polizei anzeigen, Polizei und Versicherer eine Liste der gestohlenen Sachen geben und das Schadenbild bis zur Freigabe unverändert lassen. Grobe Fahrlässigkeit dabei berechtigt zu Kürzungen.
Die Liste heißt in der Praxis Stehlgutliste. Laut GDV erhältst du das Formular nach der Anzeige von deiner Versicherung. Beschreibe jedes Stück genau, mit Gerätenummer und Kaufbeleg. Musst du vor der Freigabe etwas verändern, dokumentierst du den Zustand mit Fotos und bewahrst beschädigte Teile auf, bis der Versicherer sie gesehen hat, etwa den aufgebrochenen Zylinder.
Die Folgen regelt § 28 VVG: Bei Vorsatz ist der Versicherer leistungsfrei, bei grober Fahrlässigkeit kürzt er nach der Schwere des Verschuldens. Hatte der Fehler keinen Einfluss auf Feststellung und Umfang des Schadens, muss er trotzdem leisten, außer bei Arglist. § 82 VVG verlangt außerdem, weiteren Schaden nach Möglichkeit abzuwenden. Deshalb steht die Notsicherung auf der Liste.
Sichergestellte Wertgegenstände ohne bekannten Eigentümer veröffentlicht die Polizei in der Datenbank SECURIUS. Dort suchst du selbst nach Stücken aus deiner Stehlgutliste und bekommst sie nach einem Eigentumsnachweis zurück. Taucht etwas wieder auf, meldest du das dem Versicherer unverzüglich in Textform. Hat er noch nicht abschließend gezahlt, behältst du den Anspruch auf Entschädigung, wenn du ihm die Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellst.
Wie sicherst du Tür und Fenster noch in derselben Nacht?
Eine aufgebrochene Tür oder ein offenes Fenster lässt du nach der Freigabe durch die Polizei von einem Schlüsseldienst oder Glaser notdürftig verschließen. Wurden Schlüssel gestohlen, rät die Polizei, die Schließzylinder vorsichtshalber zu ersetzen. Als Mieter stimmst du den Auftrag mit dem Vermieter ab.
Bei einer zerbrochenen Scheibe übernimmt der Glaser die Notverglasung. Wie du einen Betrieb am Telefon sicher beauftragst, steht im Ratgeber Tür zugefallen: so kommst du ohne Abzocke wieder rein. Blockiert ein Rest von Werkzeug oder Schlüssel den Zylinder, hilft Schlüssel im Schloss abgebrochen: was du tun kannst und wer zahlt. Fehlt ein Autoschlüssel, gehört er auf die Stehlgutliste; wie du ohne ihn ins Fahrzeug kommst, erklärt Auto zugefallen: wer dein Auto öffnet und was du beachten musst.
Für die Nacht reicht eine Notsicherung. Bevor du Tür, Schloss oder Sicherheitsbeschlag dauerhaft erneuerst, bieten bundesweit rund 300 kriminalpolizeiliche Beratungsstellen eine kostenlose sicherungstechnische Beratung an.
In der Datenbasis der Redaktion stehen 7.673 Betriebe im Gewerk Schlüsseldienst und 3.272 Glaser. Nachtbereitschaften weist keine offene Datenquelle zuverlässig aus, deshalb fragst du danach am Telefon (Methodik).
Callcenter-Netze mit einer Nummer an vielen Orten hat die Redaktion vorab aussortiert, im Gewerk Schlüsseldienst 799 Einträge. Schlüsseldienst in deiner Nähe finden
Einschätzung der Redaktion
Bei den Suchanfragen liegt der Schwerpunkt auf dem Geld: „einbruch welche versicherung“ kommt in Deutschland auf rund 320 Suchen im Monat, „welche versicherung zahlt bei einbruch“ auf rund 170, „einbruch was tun“ auf rund 110 (Google Ads, abgerufen über DataForSEO am 29.09.2026). Ob die Versicherung zahlt, entscheidet sich laut GDV-Musterbedingungen aber in den ersten Stunden: Anzeige, Stehlgutliste an zwei Stellen, unverändertes Schadenbild. Zudem blieben laut BKA 44,9 Prozent der Wohnungseinbrüche 2025 im Versuch stecken, und die Musterbedingungen ersetzen Schäden an Tür und Fenster schon beim Versuch. Die Redaktion rät deshalb, auch einen gescheiterten Einbruch anzuzeigen und dem Versicherer zu melden.
- Können die Täter noch im Haus sein, gehst du nicht hinein und wählst die 110.
- Das BKA zählt für 2025 bundesweit 82.920 Wohnungseinbrüche, 44,9 Prozent davon Versuche; auch ein Versuch gehört angezeigt.
- Die 5-Stunden-Liste: sichern, melden, sperren, dokumentieren, verschließen.
- Karten sperrst du über 116 116, die EC-Karte zusätzlich per KUNO-Meldung über die Polizei.
- Die Stehlgutliste geht unverzüglich an Polizei und Versicherer; Schlossänderung und Reparaturen an Tür und Fenster zahlt nach den GDV-Musterbedingungen die Hausratversicherung.
Wer bei einer eingeschlagenen Scheibe ohne Einbruch zahlt, also bei Sturm, einem Ballwurf oder einem Spannungsriss, klärt der Beitrag Glasbruch: welche Versicherung zahlt bei zerbrochener Scheibe?
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Häufige Fragen zu Einbruch: was tun
Muss ich einen Einbruchsversuch anzeigen, wenn nichts fehlt?
Ja. Die Polizei rät zur Anzeige auch dann, wenn die Täter keinen Erfolg hatten oder nichts gestohlen wurde. Nach den GDV-Musterbedingungen ersetzt die Hausratversicherung Schäden an Tür und Fenster im Bereich der Wohnung schon beim Versuch. Die Anzeige bei der Polizei gehört dort zu deinen Pflichten.
Was ist die 5-Stunden-Liste?
Die 5-Stunden-Liste ist eine Merkhilfe der Redaktion für die ersten Stunden nach einem Einbruch: sichern, melden, sperren, dokumentieren, verschließen. Eine Frist von fünf Stunden gibt es nicht. Maßgeblich ist, dass du unverzüglich handelst; eine feste Tagesfrist nennen die GDV-Musterbedingungen nicht, dein Vertrag kann aber eine enthalten.
Wer hilft, wenn mich der Einbruch nicht loslässt?
Das Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS unter 116 006 ist bundesweit, kostenfrei und anonym erreichbar, täglich von 7 bis 22 Uhr. Auch die Polizei vermittelt Kontakt zu Hilfeeinrichtungen und Beratungsstellen.
Quellen und Stand
- Polizeiliche Kriminalprävention: Einbruch, Infos für Betroffene, abgerufen 30.09.2026
- BKA: PKS 2025, Tabelle 01 Fälle Bund, Stand 25.03.2026
- GDV: Musterbedingungen VHB 2022, Stand Juni 2026, abgerufen 30.09.2026
- GDV: Gemeinsamer Allgemeiner Teil, Monoline, Stand Juni 2026, abgerufen 30.09.2026
- GDV: Einbruchdiebstahl, Statistik, abgerufen 30.09.2026
- Verbraucherzentrale: Hausratversicherung, Stand 10.11.2025
- Sperr-Notruf 116 116, abgerufen 30.09.2026
- Sperr-Notruf 116 116: Anzeige und KUNO, abgerufen 30.09.2026
- K-Einbruch: Wertsachen, SECURIUS, abgerufen 30.09.2026
- WEISSER RING: Opfer-Telefon, abgerufen 30.09.2026
- Gesetze im Internet: § 28 VVG, abgerufen 30.09.2026
- Gesetze im Internet: § 30 VVG, abgerufen 30.09.2026
- Gesetze im Internet: § 82 VVG, abgerufen 30.09.2026
- Gesetze im Internet: § 121 BGB, abgerufen 30.09.2026
- Gesetze im Internet: § 536c BGB, abgerufen 30.09.2026
- Datenbasis der Redaktion: eigene Auswertung aus Overture Maps Places (Release 2026-09-23) und OpenStreetMap, Datenstand 29.09.2026; Suchvolumen aus Google Ads über DataForSEO, Stand 29.09.2026 (Methodik)
Wir vermitteln keine Einsätze und nehmen keine Anrufe entgegen. Angaben ohne Gewähr, Stand 30.09.2026. Bei Gefahr für Leib und Leben: 112, bei einer Straftat: 110.
